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Unfall gehabt? Das ist jetzt zu tun.

Die ersten Schritte am Unfallort, kurz erklärt. Und ob Sie die Polizei rufen müssen.

Erst absichern,
dann melden!
Illustration von B. Eng. Erdem Cam mit Warndreieck in der Hand

Die ersten Schritte am Unfallort

  1. Schritt 1

    Unfallstelle absichern

    Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Bringen Sie sich und alle Mitfahrer hinter die Leitplanke oder auf den Gehweg.

  2. Schritt 2

    Erste Hilfe leisten

    Gibt es Verletzte, wählen Sie sofort den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe. Das ist für jeden Pflicht.

  3. Schritt 3

    Polizei rufen, wenn nötig

    Nicht jeder Blechschaden braucht die Polizei. Ob Sie anrufen sollten, zeigt Ihnen unser Schnell-Check weiter unten.

  4. Schritt 4

    Alles fotografieren

    Fotografieren Sie die ganze Unfallstelle, die Position der Fahrzeuge, alle Schäden und die Kennzeichen. Notieren Sie Zeugen mit Namen und Telefonnummer.

  5. Schritt 5

    Daten austauschen

    Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Am einfachsten mit dem Europäischen Unfallbericht.

  6. Schritt 6

    Keine Schuld zugeben

    Unterschreiben Sie nichts, was eine Schuld anerkennt. Wer schuld ist, klären später die Versicherungen.

  7. Schritt 7

    Gutachter anrufen

    Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Gutachter selbst. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Muss ich die Polizei rufen?

Beantworten Sie sechs kurze Fragen mit Ja oder Nein.

Wurde bei dem Unfall jemand verletzt?

Ist der Unfallgegner geflüchtet oder will er seine Daten nicht nennen?

Besteht der Verdacht auf Alkohol oder Drogen?

Haben Sie ein geparktes Auto beschädigt und der Halter ist nicht da?

Gibt es Streit darüber, wer schuld ist?

Ist ein Miet- oder Firmenwagen oder ein Auto mit ausländischem Kennzeichen beteiligt?

Noch offen

Beantworten Sie die Fragen, dann sehen Sie hier das Ergebnis.

Ja, rufen Sie die Polizei: 110

110 anrufen
Nicht zwingend nötig

Bei einem reinen Blechschaden können Sie den Unfall ohne Polizei regeln, wenn alle Daten ausgetauscht sind. Im Zweifel lieber anrufen. Fahren Sie die Autos bei kleinen Schäden zur Seite, damit der Verkehr nicht blockiert wird.

Wie weit muss das Warndreieck weg?

ca. 50 mInnerorts
ca. 100 mLandstraße
mind. 150 mAutobahn

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Nicht einfach wegfahren

Wer den Unfallort verlässt, ohne dass seine Daten festgestellt wurden, begeht Unfallflucht. Das gilt auch für kleine Kratzer an einem geparkten Auto.

Kein Gutachter der Gegenseite

Lassen Sie sich nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung aufdrängen. Sie haben freie Wahl und bekommen ein unabhängiges Gutachten.

Versicherung rechtzeitig informieren

Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung innerhalb einer Woche, auch wenn Sie nicht schuld sind.

Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Unfall gehabt? Wir kümmern uns um alles.

Kostenlose Beratung, Termin auch bei Ihnen vor Ort. Wir sind 24/7 für Sie da.

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