Unfall gehabt? Das ist jetzt zu tun.
Die ersten Schritte am Unfallort, kurz erklärt. Und ob Sie die Polizei rufen müssen.
dann melden!
Die ersten Schritte am Unfallort
- Schritt 1
Unfallstelle absichern
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Bringen Sie sich und alle Mitfahrer hinter die Leitplanke oder auf den Gehweg.
- Schritt 2
Erste Hilfe leisten
Gibt es Verletzte, wählen Sie sofort den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe. Das ist für jeden Pflicht.
- Schritt 3
Polizei rufen, wenn nötig
Nicht jeder Blechschaden braucht die Polizei. Ob Sie anrufen sollten, zeigt Ihnen unser Schnell-Check weiter unten.
- Schritt 4
Alles fotografieren
Fotografieren Sie die ganze Unfallstelle, die Position der Fahrzeuge, alle Schäden und die Kennzeichen. Notieren Sie Zeugen mit Namen und Telefonnummer.
- Schritt 5
Daten austauschen
Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Am einfachsten mit dem Europäischen Unfallbericht.
- Schritt 6
Keine Schuld zugeben
Unterschreiben Sie nichts, was eine Schuld anerkennt. Wer schuld ist, klären später die Versicherungen.
- Schritt 7
Gutachter anrufen
Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Gutachter selbst. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Muss ich die Polizei rufen?
Beantworten Sie sechs kurze Fragen mit Ja oder Nein.
Wurde bei dem Unfall jemand verletzt?
Ist der Unfallgegner geflüchtet oder will er seine Daten nicht nennen?
Besteht der Verdacht auf Alkohol oder Drogen?
Haben Sie ein geparktes Auto beschädigt und der Halter ist nicht da?
Gibt es Streit darüber, wer schuld ist?
Ist ein Miet- oder Firmenwagen oder ein Auto mit ausländischem Kennzeichen beteiligt?
Beantworten Sie die Fragen, dann sehen Sie hier das Ergebnis.
Bei einem reinen Blechschaden können Sie den Unfall ohne Polizei regeln, wenn alle Daten ausgetauscht sind. Im Zweifel lieber anrufen. Fahren Sie die Autos bei kleinen Schäden zur Seite, damit der Verkehr nicht blockiert wird.
Wie weit muss das Warndreieck weg?
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Nicht einfach wegfahren
Wer den Unfallort verlässt, ohne dass seine Daten festgestellt wurden, begeht Unfallflucht. Das gilt auch für kleine Kratzer an einem geparkten Auto.
Kein Gutachter der Gegenseite
Lassen Sie sich nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung aufdrängen. Sie haben freie Wahl und bekommen ein unabhängiges Gutachten.
Versicherung rechtzeitig informieren
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung innerhalb einer Woche, auch wenn Sie nicht schuld sind.
Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung.
Unfall gehabt? Wir kümmern uns um alles.
Kostenlose Beratung, Termin auch bei Ihnen vor Ort. Wir sind 24/7 für Sie da.
